In Zusammenarbeit mit dem RehaVitalisPlus e.V bieten wir Rehasportgruppen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX an, d.h. unser Rehasport kann durch eine Verordnung vom Arzt (Voraussetzung) mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Die Dauer der Rehamassnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit einer jeweiligen Indikation verknuepft. Die Durchfuehrung wird in Gruppen, mit dafuer speziell ausgebildeten Uebungsleitern sichergestellt.